Gefangenenkategorien

Häftlingsgruppen

Die ersten Gefangenen im KZ Ravensbrück waren Deutsche und Österreicherinnen. Mehr als ein Drittel von ihnen gehörte zu den Zeuginnen Jehovas. Die zweitgrößte Gruppe waren um 1940 Frauen, die als „ Asoziale“ verfolgt wurden.

Während des Krieges und im Zuge des nationalsozialistischen Völkermordes an den Juden, den Sinti und Roma veränderte sich die Zusammensetzung der Gefangenen erheblich: die SS verschleppte immer mehr Frauen aus den besetzten Länder in das KZ Ravensbrück. Die als Jüdinnen gekennzeichneten Gefangenen machten zeitweilig mehr als 15% der Gefangenen aus. Die weitaus größte Gruppe bildeten jedoch die politischen Häftlinge. Viele waren im Widerstand aktiv gewesen oder verweigerten die Zwangsarbeit.

Haftkategorien

Im KZ Ravensbrück trugen die Gefangenen an ihrer Häftlingskleidung ein Stoffdreieck. Durch Farbe und Buchstabe dieser „Winkel“ ordnete die SS sie Häftlingsgruppen und Nationen zu. Dies hatte weitreichende Folgen für die Überlebenschancen im Lager.

Die politischen Häftlinge mit dem roten Winkel und die Zeugen Jehovas mit dem lila Winkel hatte die Gestapo in „Schutzhaft“ genommen. Die „Schutzhaft“, eines der schärfsten Terrorinstrumente des NS-Regimes, ermöglichte es politische Gegner unbefristet festzuhalten.

Frauen aus gesellschaftlichen Randgruppen, die den nationalsozialistischen Vorstellungen einer „Volksgemeinschaft“ nicht entsprachen, nahm die Kriminalpolizei in „Vorbeugungshaft“. Sie trugen im Lager den grünen Winkel der als „Berufsverbrecherinnen“ oder den schwarzen Winkel der als „Asozial“ verfolgten. Auch Sinti und Roma mussten den schwarzen Winkel tragen.

Eine zusätzliche gelbe Markierung kennzeichnete jüdische Häftlinge. Sie waren Übergriffen und Schikanen der Lager SS in besonderem Maße ausgesetzt.

Politische Häftlinge

Mehr als 70.000 Frauen trugen im KZ Ravensbrück den roten Winkel der politischen Gefangenen. Etwa jede Zehnte stammte aus dem Deutschen Reich. Zunächst waren aktive Gegnerinnen des NS-Regimes verhaftet worden. Vor allem Kommunisten und Sozialisten hatten organisierten Widerstand geleistet.

Während des Krieges konnten bereits kritische Äußerungen über das NS-Regime oder das Hören von ausländischen Radiosendern zu einer Einweisung in ein Konzentrationslager führen. Im Frühjahr 1942 wurde fast jede sechste Frau wegen angeblichen „Verkehrs mit Fremdvölkischen“, meist einer Liebesbeziehung mit einem Zwangsarbeiter, eingeliefert.

Ausländische Häftlinge erhielten im Lager meist pauschal den roten Winkel zugeteilt. Viele hatten Widerstand gegen den deutschen Besatzer geleistet oder sich gegen Zwangsarbeit zur Wehr gesetzt.

Die Zeuginnen Jehovas

Im Mai 1939 bildeten die Zeuginnen Jehovas mit etwa 800 Frauen die größte Häftlingsgruppe im KZ Ravenbrück. Sie wurden Bibelforscherinnen genannt und trugen im Lager den lila Winkel.

Schon 1933 hatten die Nationalsozialisten die internationale Bibelforscher Vereinigung verboten. Die Zeugen Jehovas lehnten den Personenkult um Adolf Hitler und den Kriegsdienst aus religiösen Gründen ab. Sie verweigerten den Hitlergruß ebenso wie den Eintritt in NS-Organisationen. Die meisten Zeugen Jehovas wurden wegen illegaler Arbeit oder Versammlungstätigkeit verhaftet.

In Ravensbrück lehnten sie mehrfach kriegsunterstützende Arbeiten ab. Im Dezember 1939 wurden mehr als 400 Bibelforscherinnen schwer bestraft, weil sie sich geschlossen geweigert hatten, Patronentaschen für Wehrmachtssoldaten zu nähen.

Die Zeuginnen Jehovas konnten ihre Entlassung erwirken, wenn sie per Unterschrift ihren religiösen Überzeugungen abschworen. Nur wenige machten davon Gebrauch.

Als „Asozial“ Verfolgte

Mehr als 5.500 Frauen waren im KZ Ravensbrück mit dem schwarzen Winkel als „Asoziale“ gekennzeichnet. In den Anfangsjahren bildeten sie im Lager zeitweilig die größte Gruppe.

Die Nationalsozialisten brandmarkten abweichendes Verhalten von Minderheiten wie Obdachlosen und Alkoholkranken als „asozial“ und „gemeinschaftsfremd“. Die Kriminalpolizei konnte „asoziale Elemente“ in Konzentrationslager einweisen. Frauen wurde dabei häufig ihr Sexualverhalten zum Vorwurf gemacht. Die Polizei unterstellte ihnen einen „liederlichen Lebenswandel“ oder „unzüchtiges Verhalten“.

Viele der im KZ Ravensbrück inhaftierten Frauen hatten Vorstrafen, weil sie als Prostituierte den Auflagen von Polizei und Gesundheitsämtern nicht nachgekommen waren. Andere waren aufgrund kleiner Eigentums- und Betrugsdelikte vorbestraft, hatten gegen die Arbeitspflicht verstoßen oder wurden aus Fürsorgeeinrichtungen in das KZ überstellt. Auch Sinti und Roma waren als „Asoziale“ markiert.

Kriminelle

Mehr als 1.100 Frauen trugen im KZ Ravensbrück den grünen Winkel der „Berufsverbrecherinnen“. Die Kriminalpolizei konnte Personen, die mehrfach Haftstrafen verbüßt hatten, ohne Gerichtsurteil in „Vorbeugehaft“ nehmen. Ihre KZ-Haft galt als „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ zum Schutz der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“.

Ab 1943 überstellte die Justiz auch weibliche Häftlinge aus den Gefängnissen in das KZ Ravensbrück, für die die Gerichte „Sicherungsverwahrung“ angeordnet hatten. Die etwa 200 „Sicherungsverwahrten“ trugen ebenfalls den grünen Winkel, allerdings mit der Spitze nach oben.

Die als „Berufsverbrecherinnen“ und „Sicherungsverwahrte“ inhaftierten Frauen waren oft als Wiederholungstäterinnen wegen geringfügiger Delikte vorbestraft. Dabei handelte es sich häufig um kleinere Diebstähle, Betrug oder verbotene Abtreibungen. Viele kamen aus ärmeren Verhältnissen. Über ihre Situation im KZ Ravensbrück ist nur wenig bekannt.

Sinti und Roma

Im KZ Ravensbrück waren mindestens 2.800 als „Zigeuner“ verfolgte Frauen und Kinder inhaftiert. Der erste große Transport mit 440 Roma aus dem österreichischen Burgland traf im Juni 1939 ein. Die jüngsten waren 14 Jahre alt.

Die NS-Führung stufte Sinti und Roma im Zuge der Nürnberger Gesetze als „fremdrassig“ ein und plante die Deportation aller „Zigeuner“. Ab Oktober 1939 durften sie ihre Wohnorte nicht mehr verlassen. Wer dagegen verstieß wurde in ein KZ eingewiesen. Auch Liebesbeziehungen zwischen „Zigeunern“ und „Ariern“ wurde mit KZ-Haft bestraft.

Ab 1943 wurden mehr als 20.000 Sinti und Roma aus ganz Europa nach Ausschwitz verschleppt. Die meisten starben dort an Hunger, Krankheiten oder in der Gaskammer. Als das „Zigeunerlager Ausschwitz“ 1944 geräumt wurde, wurden mehr als 1.000 Frauen und Mädchen in das KZ Ravensbrück gebracht. Dort ließ die SS Anfang 1945 mehr als 100 Sinti und Roma bei Menschenversuchen zwangssterilisieren.

Jüdinnen

Bis 1942 waren etwa 1.400 Frauen im KZ Ravensbrück inhaftiert, die nach der nationalsozialistischen Rassenlehre als Jüdinnen galten. Im Frühjahr 1942 ließ die SS etwa 800 von ihnen bei der Mordaktion „14f13“ in der Heil- und Pflegeanstalt Bernburg mit Giftgas umbringen. Weitere 522 Frauen verschleppte die SS im Oktober 1942 in das Vernichtungslager Ausschwitz. Danach galt das KZ Ravensbrück als „Judenfrei“.

Bis 1944 wurden nur wenige Jüdinnen neu eingeliefert. Erst mit der Räumung des KZ Ausschwitz begannen Ende 1944 die Massentransporte jüdischer Frauen und Kinder in das KZ Ravensbrück. Tausende Jüdinnen wurden aus Ausschwitz oder aus Ungarn und der Slowakei nach Ravensbrück verschleppt. Insgesamt wurden zwischen 1939 und 1945 fast 20.000 Jüdinnen in das KZ Ravensbrück oder deren Außenlager deportiert. Etwa die Hälfte von ihnen stammte aus Ungarn.

Sonder- und Sippenhäftlinge

Einige prominente Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland erhielten nach ihrer Festnahme den Status eines „Sonder-“ oder „Ehrenhäftlings“. Sie wurden in Villen oder Schlössern oder in abgetrennten Bereichen des Konzentrationslagers inhaftiert.

In einigen Einzelzellen des KZ Ravensbrück waren ab 1942 Sonderhäftlinge untergebracht. 1944 stieg ihre Zahl beträchtlich an: eine Sonderkommission der Gestapo nutzte den Zellenbau als Untersuchungsgefängnis. Sie inhaftierte dort Männer und Frauen aus dem Widerstandskreis um Hanna Solf und später auch Personen, denen sie eine Verbindung zum Umsturzversuch vom 20. Juli 1944 nachsagte. Zudem wurden dort Angehörige von Regimegegnern untergebracht, die man in „Sippenhaft“ genommen hatte.

Die Sonderhäftlinge erhielten im Lager weder Winkel noch Haftnummern. Viele hatten erleichterte Haftbedingungen. Sie erhielten die gleiche Verpflegung wie die SS, manche durften Besuch empfangen. Etwa 100 Sonderhäftlinge des KZ Ravensbrück sind namentlich bekannt.