„Zum Arbeitseinsatz abkommandierte KZ-Häftlinge erhielten von Siemens teilweise während der Arbeitszeit leistungsbezogene zusätzliche Verpflegung bzw. je nach Leistung gewisse Prämien. Über Art und Umfang gehen die Beurteilungen allerdings weit auseinander“ (Feldenkirchen 2003, 174 ). „Diese Prämien kamen etwa 900 Häftlingen zugute“ (Strebel, 409). Als Prämien wurden Kleidungsstücke „wie Hemden, Beinkleider und Schuhe besorgt“ (ebd.).
„Die an die Behörden gezahlten Löhne waren niedriger als die Vergleichslöhne deutscher Arbeitskräfte, so dass die Unternehmen daraus rechnerisch einen zusätzlichen Gewinn erwirtschaften konnten. Der sich theoretisch ergebende höhere Gewinn wirkte sich jedoch praktisch nur begrenzt aus, da die Wehrbehörden bei den Preisvereinbarungen nur den nachgewiesenen Selbstkostenaufwand zuzüglich eines vereinbarten Gewinnaufschlags akzeptierten“ (Feldenkirchen 2003, 174 ).
Damalige Akkordlöhne lagen bei 0,80 RM. Siemens musste hingegen nur 0,30 RM an die SS abführen. Diese Gewinnmarge waren den damaligen Machthabern zu hoch, was in der Folge zu einer Anhebung der Häftlingslöhne führte, die selbst keinen Nutzen von dieser Erhöhung hatte, da es für sie keine Möglichkeit zum Erwerb lebensnotwendiger Güter gab (Krause-Schmitt, S. 40).